So bereiten Sie Ihr Marketing auf den Lockdown vor
Veröffentlicht amWelche Marketingmaßnahmen sollten vorbereitet werden? Experten plädieren dafür, vor allem die eigenen Kanäle zu nutzen. Und auf transparent zu informieren.
Welche Marketingmaßnahmen sollten vorbereitet werden? Experten plädieren dafür, vor allem die eigenen Kanäle zu nutzen. Und auf transparent zu informieren.
Angesichts des drohenden Zusammenbruchs des Gesundheitssystems wurden mit der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV), BGBl. II Nr. 463/2020, mit 3. 11. 2020 erste gravierende Maßnahmen gesetzt, um der dramatischen Bedrohungslage zu begegnen.
COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – FAQ
Die neue COVID-19- Notmaßnahmenverordnung bringt über die bereits bestehen Maßnahmen hinaus verschärfte Ausgangsregelungen und eine weitgehende Schließung von Geschäften. Die Geschäfte zur grundlegenden Versorgung (Lebensmittel, Apotheken, Post, Banken, etc.) bleiben weiterhin geöffnet.
Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen
Informationen zur Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, Diese Verordnung tritt mit 17. November 2020 in Kraft und mit Ablauf des 6. Dezember 2020 außer Kraft.
Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung (Stand: 4.11.2020)
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV)
Die Pandemie kann daher nur durch weitere kollektive Verhaltensmaßnahmen zur Reduktion der
Kontakte (Dauer und Häufigkeit) kontrolliert werden.
FAQs zur Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Diese Corona-Regeln und Maßnahmen gelten in Österreich ab dem 3. November