Fazit
Für in Apotheken oder anderen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie hergestellte Alkohol-Wasser-Gemische zur hygienischen Händedesinfektion auf Basis von 70% v/v 2-PropanoI oder 80% v/v Ethanol ist bei einer Einwirkzeit von 30 s und einem Volumen von 3 ml von einer ausreichenden Wirksamkeit gegen Bakterien und Coronaviren auszugehen. Sie kommen deshalb für die Anwendung außerhalb der Patientenversorgung in der jetzigen Situation einer „Gefahr für die öffentliche Gesundheit” aus Sicht der DMK in Betracht, wenn keine Möglichkeit zum gründlichen Waschen der Hände besteht. Die WHO-Rezepturen erfüllen die Anforderungen an die bakterizide Wirksamkeit der EN 1500 mit 3 ml für 30 s jedoch nicht. Gegenüber Coronaviren sind sie hingegen nach derzeitigem Wissensstand in 30 s wirksam. Für die Anwendung außerhalb der Patientenversorgung ist ihre Anwendung deshalb in der jetzigen Situation einer „Gefahr für die öffentliche Gesundheit” aus Sicht der DMK ebenfalls vertretbar, wenn keine Möglichkeit zum gründlichen Waschen der Hände besteht.