Bundesregierung

COVID-19-Impfpflichtgesetz – Materialien

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Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Steigerung der Durchimpfungsrate zur Verhinderung der Verbreitung
von COVID-19. Angesichts der – trotz allgemeiner Verfügbarkeit von zentral zugelassenen Impfstoffen –
für eine wirksame Bekämpfung der COVID-19-Pandemie unzureichenden Durchimpfungsrate wird zum
Schutz der öffentlichen Gesundheit für alle Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz haben oder
über eine Hauptwohnsitzbestätigung gemäß § 19a MeldeG verfügen, eine Impfpflicht gegen COVID-19
vorgeschrieben.

Bundesregierung

COVID-19-Impfpflichtgesetz – Kurzinfo

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Angesichts der – trotz allgemeiner Verfügbarkeit von zentral zugelassenen Impfstoffen – für eine
wirksame Bekämpfung der COVID-19-Pandemie unzureichenden Durchimpfungsrate wird zum
Schutz der öffentlichen Gesundheit für alle Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz haben
oder über eine Hauptwohnsitzbestätigung verfügen, eine Impfpflicht gegen COVID-19
vorgeschrieben.

Bundesregierung

Bürger:inneninformation zur 3. COVID19 Maßnahmenverordnung

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Ab dem 1. November ist am Arbeitsplatz ein Nachweis im Sinne der 3-G-Regel zu erbringen. Dies gilt, sofern am Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist. So muss in dieser Zeit in der Arbeitsstätte durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden, wenn man keinen Nachweises im Sinne der 3-G-Regel besitzt.