3. COVID-19-Maßnahmenverordnung
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3. COVID-19-Maßnahmenverordnung
Rechtliche Begründung zur 3. COVID19-Maßnahmenverordnung
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat die Bundesregierung den Corona-Stufenplan adaptiert und zwei neue Stufen angekündigt. Stufe 4 tritt bei einer Belegung von 25 % der Intensivpatienten in Kraft, Stufe 5 bei 30 %.
Übersicht über die ab 1. Oktober in Wien geltenden COVID-Regeln
Durch die am Montag kundgemachte Novelle der Wiener Maßnahmen-Begleitverordnung treten in Wien mit 1. Oktober 2021 neue Änderungen und Regelungen in Kraft.
Rechtliche Begründung zur 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung BGBl. II Nr. 278/2021 und die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung geändert werden (2. und 3. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung)
Landesrecht konsolidiert Wien: Gesamte Rechtsvorschrift für Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021, Fassung vom 22.07.2021
Ab 22. Juli ist der Zugang zur Nachtgastronomie nur mehr für geimpfte Personen (Fristen wie bisher) sowie Personen mit aktuellem negativem PCR-Testergebnis (maximal 72 Stunden ab Probenahme gültig) möglich.