Ab dem 27. Dezember ist eine gesetzliche Sperrstunde um 22:00 vorgesehen, diese gilt auch für Silvester, außerdem gelten folgende Regelungen für Zusammenkünfte:
Generell:
- Kontaktdatenerhebung
- COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept
Indoor ohne zugewiesene Sitzplätze:
- Zutritt nur mit 2-G
- FFP2-Maskenpflicht
- Höchstgrenze: max. 25 Personen (inkl. Familientreffen, Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern, Weihnachtsfeiern etc.)
Indoor mit zugewiesenen Sitzplätzen:
- Zutritt nur mit 2-G
- FFP2-Maskenpflicht
- Höchstgrenze:
- max. 500 Personen nur mit 2-G
- max. 1000 Personen bei 2-G+
- max. 2000 Personen bei Booster + PCR-Test
- ab 50 Personen: Anzeigepflicht
- ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
Outdoor ohne zugewiesene Sitzplätze:
- Zutritt nur mit 2-G
- FFP2-Maskenpflicht
- Höchstgrenze: max. 25 Personen
Outdoor mit zugewiesenen Sitzplätzen:
- Zutritt nur mit 2-G
- FFP2-Maskenpflicht
- Höchstgrenze:
- max. 500 Personen nur mit 2-G
- max. 1000 Personen bei 2-G+
- max. 2000 Personen bei Booster + PCR
- ab 50 Personen: Anzeigepflicht
- ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
Die Verbreitung der Omikron Variante ist nach wie vor besorgniserregend – es gilt daher besondere Vorsicht walten zu lassen.
Ungeimpfte Personen werden dazu aufgerufen, sich noch vor Weihnachten impfen zu lassen. Bereits geimpfte Personen werden gebeten eine Auffrischungsimpfung in Anspruch zu nehmen.
Generell sollte das Weihnachtsfest mit Bedacht und im kleinen Kreise gefeiert werden. Empfohlen werden PCR-Testungen vor Zusammenkünften und die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen: Maske tragen, Hygienemaßnahmen einhalten und die persönlichen Kontakte auch an den Weihnachtstagen bestmöglich einzuschränken.