BundesregierungCOVID-19

Einreiseregeln ab dem 25. Dezember 2021

Um die globale Ausbreitung der Omikron-Variante einzubremsen, werden die Einreiseregeln nach Österreich verschärft.

  • Einstufung von vier zusätzlichen Ländern als Virusvariantengebiete (Anlage 1 der Einreiseverordnung): Dänemark, Niederlande, Norwegen und Vereinigtes Königreich. Für Flüge aus diesen Ländern besteht kein Landeverbot!
  • Außerdem gelten folgende Länder weiter als Virusvariantengebiete, Flüge aus diesen Ländern sind auch mit einem Landeverbot belegt: Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe und Südafrika.
  • Für Personen, die zur Einreise aus diesen Ländern berechtigt sind, gilt:
    • Registrierungspflicht und sofortiger Antritt einer 10-tägigen Quarantäne – Freitesten frühestens am fünften Tag mit PCR-Test. Der Tag der Einreise ist als „Tag null“ anzusehen.
    • Aufgrund der aktuellen Datenlage zu Omikron wird die Einreise aus Virusvariantengebieten für dreifach geimpfte Personen bei Vorliegen eines max. 48h alten negativen PCR-Tests quarantänefrei ermöglicht. Personen, welche zwei Mal mit Johnson & Johnson geimpft wurden, dürfen bei Vorliegen eines max. 48h alten negativen PCR Tests auch quarantänefrei einreisen.

Bitte beachten Sie auch die “Informationen für Reiserückkehrer:innen aus Virusvariantengebieten” am Seitenende!

  • Für Einreisen aus allen anderen Staaten gilt weiterhin:
    • 2-G+ (Geimpft oder genesen und PCR-getestet) bei Einreise aus sämtlichen Staaten
  • Booster-Impfung befreit vom PCR-Test
  • 3-G für Pendler:innen bleibt

Personen ohne PCR-Test oder Booster-Impfung unterliegen der Registrierungspflicht und müssen bis zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis eine Heimquarantäne einhalten.

  • Gar nicht geimpfte oder genesene Personen  (also ohne gültigen 2-G Nachweis) dürfen einreisen, es besteht aber Registrierungspflicht und verpflichtende Quarantäne für 10 Tage, Freitesten erst ab dem 5. Tag.