FFP2-Masken haben sich bislang als wirksames Mittel zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus erwiesen. Vor dem Hintergrund der erhöhten Übertragbarkeit der Omikron-Variante wird daher besonders auf die Wirksamkeit von FFP2-Masken gesetzt. Daher gilt ab 11. Jänner 2022:
- FFP2-Maskenpflicht auch im Freien
Überall dort, wo der empfohlene Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann oder nicht eingehalten wird, gilt nun auch im Freien eine FFP2-Maskenpflicht. Davon ausgenommen sind Situationen, wo der Mindestabstand von zwei Metern nur kurzzeitig unterschritten wird, wie z.B. beim bloßen „Vorbeigehen“ am Gehsteig oder während des Sports, etc. - Verpflichtende 2G-Kontrolle in Betriebsstätten des nicht-lebensnotwendigen Handels
Die Betreiber:innen müssen beim Betreten der jeweiligen Betriebsstätte – spätestens jedoch beim Erwerb der Ware – den 2-G-Nachweis der Kundinnen und Kunden kontrollieren . - Homeoffice
Aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr durch die Omikron-Variante soll auch am Arbeitsort eine deutliche Reduktion der Kontakte stattfinden und Arbeitnehmer:innen sollen, dort wo es möglich ist, generell im Home-Office arbeiten. - Schwangere Personen ohne 2-G-Nachweis
Schwangere Personen, die keinen gültigen 2-G-Nachweis besitzen, dürfen anstelle dessen einen negativen PCR-Test (Gültigkeit 72 Stunden ab Probenahme) vorweisen. Der Zugang zu den Hochrisikosettings (d.h. zu 2G+- und Booster+-Settings) ist für ungeimpfte Schwangere unzulässig.